Kurz gesagt: Aufkleber auf der Karosserie, der Heckscheibe und den hinteren Seitenscheiben sind in der Schweiz erlaubt. Auf der Frontscheibe und den vorderen Seitenscheiben darf nichts kleben, was die Sicht beeinträchtigt und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent senkt (Art. 71a VTS). Leuchten und Kontrollschilder bleiben frei, blendende Folien sind tabu, und wer ins Ausland fährt, braucht das ovale CH-Zeichen im Normformat von 17.5 × 11.5 cm.
Ob lustiger Spruch, Bergpanorama oder Firmenlogo: Autoaufkleber sind die schnellste Art, ein Fahrzeug zu personalisieren. Damit aus der Deko kein Problem bei der Polizeikontrolle oder der Motorfahrzeugkontrolle wird, lohnt sich ein Blick in die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS). Wir fassen die wichtigsten Regeln verständlich zusammen.
Übersicht: Wo darf ein Aufkleber hin?

Frontscheibe und vordere Seitenscheiben: die strengste Zone
Die Scheiben, durch die Sie beim Fahren nach vorne und zur Seite schauen, sind besonders geschützt. Art. 71a Abs. 4 VTS hält fest, dass an, vor oder hinter diesen Scheiben keine Gegenstände angebracht werden dürfen, welche die Sicht der fahrzeugführenden Person beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern. Die Scheiben müssen eine klare, verzerrungsfreie Durchsicht bieten.
Für die Praxis heisst das:
- Deko-Aufkleber, Sprüche oder Logos gehören nicht auf die Frontscheibe oder die Fahrer- und Beifahrerscheibe.
- Gesetzlich vorgeschriebene Kleber wie die Autobahnvignette (sofern Sie keine E-Vignette nutzen) sind davon ausgenommen.
- Auch innen gilt die Regel: Ein Aufkleber, der von innen an die Frontscheibe geklebt wird, ist genauso unzulässig, wenn er die Sicht einschränkt.
Heckscheibe und hintere Seitenscheiben: hier ist viel möglich
Nach hinten ist der Spielraum deutlich grösser. Gemäss dem Merkblatt der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) sind Tönungsfolien, Bilder und Schriftzüge auf den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe zulässig, wenn das Fahrzeug einen rechten Aussenspiegel hat – was bei modernen Autos Standard ist.
Die Heckscheibe ist deshalb der beliebteste Platz für Sprüche, «Baby an Bord»-Aufkleber oder Firmenwerbung, denn der nachfolgende Verkehr sieht sie auf Augenhöhe. Zwei praktische Hinweise:
- Heckscheibenheizung: Hochwertige PVC-Folien vertragen die Heizung problemlos. Beim Entfernen den Aufkleber aber mit einem Föhn erwärmen und nie mit Metall abkratzen, sonst können die Heizdrähte Schaden nehmen.
- Scheibenwischer: Platzieren Sie grössere Motive so, dass der Wischer nicht ständig über die Kanten fährt.
Karosserie: erlaubt, aber ohne Blendwirkung
Auf Türen, Kotflügeln, Heckklappe oder Motorhaube sind Aufkleber grundsätzlich erlaubt. Tabu sind Folien, die andere Verkehrsteilnehmende blenden oder irritieren können, etwa stark spiegelnde, leuchtende oder selbstleuchtende Materialien. Ebenso wichtig: Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker und Kontrollschilder dürfen nicht überklebt werden, weil sie ihre Funktion und Lesbarkeit behalten müssen.
Auch beim Inhalt gilt gesunder Menschenverstand: Beleidigende oder diskriminierende Botschaften können rechtliche Folgen haben – unabhängig davon, ob sie auf einer Hauswand oder einem Auto stehen.
Werbung am Auto: Was Firmen wissen müssen
Firmenlogos, Telefonnummern und Websites auf dem Geschäftsauto sind in der Schweiz alltäglich und erlaubt. Die VTS verlangt nur, dass Werbeaufschriften andere Strassenbenutzende nicht übermässig ablenken (Art. 69 f. VTS).
Eine wichtige Unterscheidung macht zum Beispiel das Merkblatt «Reklamen im Strassenraum» des Kantons Bern:
- Firmenwagen, der normal im Verkehr unterwegs ist: gilt nicht als Strassenreklame – keine Bewilligung nötig.
- Fahrzeug oder Anhänger, der hauptsächlich zu Werbezwecken abgestellt wird: gilt als Strassenreklame und braucht eine Bewilligung.
Wer seinen Firmenwagen beschriften möchte, findet im Ratgeber Autoaufkleber drucken lassen Tipps zu Schriftgrösse, Platzierung und Design.
CH-Kleber: wann Pflicht und wie gross?
Schweizer Kontrollschilder tragen kein Länderkürzel. Deshalb verlangt Art. 45 VTS, gestützt auf das Wiener Übereinkommen über den Strassenverkehr von 1968, dass Schweizer Fahrzeuge im Ausland am Heck das Unterscheidungszeichen «CH» tragen. In der Schweiz selbst ist der CH-Kleber keine Pflicht.
Laut TCS und dem Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau gilt:
- Form und Grösse: Oval, 17.5 cm breit und 11.5 cm hoch.
- Buchstaben: 8 cm hoch, 4 cm breit, Strichbreite 1 cm.
- Platzierung: waagrecht am Heck, gut lesbar, 0.20 bis 1.50 m über dem Boden.
- Nur ein Landeszeichen: nämlich das des Zulassungslandes.
- Kleine CH-Kleber sind rechtlich nicht gültig – im Ausland drohen Bussen.
Checkliste: So bleibt Ihr Autoaufkleber legal
- Frontscheibe und vordere Seitenscheiben frei lassen.
- Für Heckscheibe und hintere Seitenscheiben prüfen, ob ein rechter Aussenspiegel vorhanden ist.
- Leuchten, Blinker und Kontrollschilder nicht überkleben.
- Keine spiegelnden oder leuchtenden Folien verwenden.
- Bei Werbung: Motiv klar und ruhig gestalten, Fahrzeug nicht nur zu Werbezwecken parkieren.
- Vor Auslandsreisen den CH-Kleber im Normformat anbringen.
Wenn Sie diese Punkte beachten, steht Ihrem neuen Look nichts im Weg. Stöbern Sie in über 700 Autoaufklebern für die Schweiz oder gestalten Sie Ihr eigenes Motiv im Konfigurator. Wie Sie den Aufkleber blasenfrei anbringen, zeigt unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung.